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Rauchmelderpflicht |
Rauchmelderpflicht Niedersachsen vom 03.04.2012
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für Neubauten ab dem 01.11.2012 |
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für Bestandsbauten mit Übergangsfrist bis 2015 |
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Regelung in § 44 (NBauO) Niedersächsische Bauordnung |
Welche Wohnungen und Zimmer in Niedersachsen müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden ?
Vorgeschrieben sind diese für alle Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure und natürlich alle Rettungswege
Mieter / Pächter und auch nutzungsberechtigte Personen sind für die Sicherstellung verantwortlich, abweichend, wenn der Eigentümer/in diese Verpflichtung selbst übernimmt.
Die Preise liegen hier bereits zwischen 25,00 € und 45,00 € pro Stück.
Erhältlich über Ihren Schornsteinfeger, Baumarkt oder Elektrofachhandel.
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