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Leistungen |
Grundleistungen und Beratung
Gerne beraten wir die Eigentümergemeinschaft in allen Fragen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen und bieten Ihnen Leistungen nach § 27 und § 28 des WEG
- Führen eines eigenen Treuhandkontos je Wohnungseigentümergemeinschaft
- Einberufung und Durchführung einer ordentlichen Eigentümerversammlung
- Führen einer Beschluss-Sammlung gem. § 24 WEG
- Jährliche Erstellung der Hausgeldabrechungen und der Wirtschaftspläne
- Erstellen einer Steuerbescheinigung zum Nachweis der Kosten gem. § 35 a EstG
- Instandhaltungsrücklagen werden übersichtlich dargestellt und verzinst angelegt.
- Auf Wunsch sorgen wir für die Einhaltung der durch die Eigentümerversammlung beschlossenen Hausordnung.
- Wir bieten ein strukturiertes Mahnwesen
- Abschluss und Kündigung von Wartungs- und Lieferanten-, sowie Dienstleistungsverträgen
- Rechnerische und sachliche Prüfung aller eingehenden Lieferanten- Dienstleistungs-, Reparatur- und Instandsetzungsrechnungen
- Begehungen der Wohnanlage in abgesprochenen Intervallen
- Einleiten von Sofortmaßnahmen wie bei Rohrbruch-, Brand-, Sturm- und ähnlichen Schäden
- Schadensmeldungen an die Versicherung bei Schäden
- Überwachung von Wartungsverträgen
- Wir sind ausgebildet für das Aufspüren von biophysikalischen und bautechnischen Auffälligkeiten.
Inanspruchnahme von Diensten Dritter
- Betreuen, Überwachen und Beraten von Dienstleistenden
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